EU-Gesetz trifft auch kleine Firmen

Die Lieferketten sollen zukünftig nachgewiesen werden. Symbolbild AP/Sarbach, daniel mauche, Klaus Hartinger

Die Lieferketten sollen zukünftig nachgewiesen werden.

 Symbolbild AP/Sarbach, daniel mauche, Klaus Hartinger

In Vorarlberg wären zwei Drittel der Top-100-Betriebe vom geplanten EU-Lieferketten-Gesetz direkt betroffen – aber es trifft auch kleinere Firmen.

Von Günther Bitschnau

Am 1. Juni hat jetzt auch das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum geplanten Lieferkettengesetz mehrheitlich beschlossen. Geht es nach dessen Wünschen, so soll das Gesetz unter anderem schon für Unternehmen mit Sitz in der EU gelten, die mehr als 250 Beschäftigte zählen u

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