62.500 Euro fürs Pflegen des Partners
Gütliche Einigung in Zivilprozess, in dem Lebensgefährtin des Erblassers Pflegevermächtnis einklagte.
Bei der Änderung des österreichischen Erbrechts wurde 2017 das Pflegevermächtnis eingeführt. Demnach haben nahe Angehörige einen gesetzlichen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung, wenn sie den Erblasser in den letzten drei Jahren vor dem Tod kostenlos und nicht nur geringfügig gepflegt haben.
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