Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Kein Tempo festgestellt: BH-Strafe aufgehoben

Ohne Geschwindigkeitsmessung keine Strafe für zu ­schnelles Fahren, so das Landesverwaltungsgericht.

Dem Autofahrer wurde in der Anzeige zur Last gelegt, er habe im Februar 2022 nach Mitternacht zusammen mit zwei anderen Pkw-Lenkern an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen. Davon blieb im Verwaltungsstrafverfahren bislang in zweiter Instanz aber nur noch eine Geldstrafe von 30 Euro für unnötig

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