Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Kein Tempo festgestellt: BH-Strafe aufgehoben
Ohne Geschwindigkeitsmessung keine Strafe für zu schnelles Fahren, so das Landesverwaltungsgericht.
Dem Autofahrer wurde in der Anzeige zur Last gelegt, er habe im Februar 2022 nach Mitternacht zusammen mit zwei anderen Pkw-Lenkern an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen. Davon blieb im Verwaltungsstrafverfahren bislang in zweiter Instanz aber nur noch eine Geldstrafe von 30 Euro für unnötig