NS-Tätowierungen: Mann freigesprochen
Freispruch für Vorbestraften, der sich fürs Übertätowieren mit SS-Runen auf Rücken fotografieren ließ.
Von der angeklagten nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes wurde der dreifach vorbestrafte Angeklagte am Freitag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig, denn Staatsanwalt Philipp Höfle war damit einv