Drogentest zulässig bei E-Scooterfahrer
Höchstgericht erklärte Einstellung des BH-Strafverfahrens durch Landesverwaltungsgericht für rechtswidrig.
Bregenzer Stadtpolizisten hielten auf einer Straße in Bregenz den Fahrer eines E-Scooters auf. Drogentests der Polizei mit Speichel und Urin verliefen auf den Cannabiswirkstoff THC positiv. Danach weigerte sich der Fahrer des mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer ungewöhnlich schne