Fehler des Strafrichters günstig für Verurteilten
Richter verkündete in Strafprozess am Landesgericht versehentlich um 120 Euro zu niedrige Geldstrafe für Angeklagten wegen Betrugs und versuchter Nötigung.
Von einem Fehler des Strafrichters profitierte am Donnerstag in einer Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch ein wegen der Vergehen des Betrugs und der versuchten Nötigung verurteilter Angeklagter. Denn der Richter gewährte dem 42-Jährigen versehentlich eine um 120 Euro zu niedrige Geldstrafe.