Klage wegen Pflegegeld kann dauern

Wer kein oder zu wenig Pflegegeld bekommt, kann vor Gericht ziehen, muss aber warten. MEHRI/AFP

Wer kein oder zu wenig Pflegegeld bekommt, kann vor Gericht ziehen, muss aber warten. MEHRI/AFP

Wer pflegebedürftig ist, aber von der Pensionsversicherungsanstalt kein Pflegegeld zugestanden bekommt, kann klagen. Doch die Verfahren können sich so lange ziehen, bis der Pflegebedarf außer Streit steht.

Von Moritz Moser

moritz.moser@neue.at

Für die Betroffenen ist ein Gerichtsverfahren um zu geringes oder überhaupt verweigertes Pflegegeld nie lus­tig, aber es entbehrt dennoch nicht einer gewissen Ironie, dass manche Klagen derart lange dauern, dass die Kläger während der Verfahrenszeit so pflegebedür

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