Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Arbeitsprozess um 154.000 Euro verloren

Scheingeschäftsführer erhielt kein Honorar für ohne ihn abgewickelte Projekte. Gerichte erklärten Vereinbarung für ungültig.

Der klagende Baumeister stellte der beklagten Bauträgerfirma seine Gewerbeberechtigung für das Bauträgergewerbe zur Verfügung. Der Kläger wurde gegenüber der Gewerbebehörde als gewerbe- und handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bauträgerfirma eingesetzt, ohne in dem Unternehmen tätig zu sein. Verei

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