Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Sexuelle Nötigung nach der Liebesbeziehung

Unbescholtener 19-Jähriger griff 23-jähriger Ex-Freundin über Kleidung an Genitalbereich und Brust: Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen geschlechtlicher Nötigung.

Wegen geschlechtlicher Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht im Sinne der Anklage zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze

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