Fußgängerin starb: Lkw-Fahrer verurteilt
Teilbedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung für Lkw-Fahrer, der laut Urteil unaufmerksam war.
Wegen fahrlässiger Tötung wurde der unbescholtene Berufskraftfahrer mit dem Netto-Monatseinkommen von 2200 Euro am Freitag am Bezirksgericht Dornbirn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5220 Euro (180 Tagessätze zu je 29 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Tei