Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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640.000 Euro für Anwalt im Erbstreit

Anwalt verwaltete als Verlassenschaftskurator Vermögen eines verstorbenen Unternehmers. Seine Kosten sind nicht als Sonderbetriebsausgaben absetzbar, so das Bundesfinanzgericht.

Eine Zivilrichterin des Landesgerichts Feldkirch warnte 2012 in einem der ersten Erbprozesse die Söhne des 2010 ohne Testament verstorbenen Unternehmers vergeblich davor, nicht einen beträchtlichen Teil des Erbes für Erbstreitigkeiten zu verbrauchen.

Allein die Kosten für den zwischen 2012 und 2018 a

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