Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Schwiegersohn darf 540.000 Euro behalten
Denn Klage seines Schwagers, der als Schenkungspflichtteil nach Tod seiner Mutter 54.000 Euro fordert, wird in Zivilprozess abgewiesen werden, wie Richterin ankündigte.
Der Kläger fühlt sich nach dem Tod seiner 2020 mit 87 Jahren verstorbenen Mutter um einen Teil des Erbes auch von seinem beklagten Schwager betrogen. Denn sein Schwager habe von seiner Mutter 540.000 Euro geschenkt bekommen. Davon fordert der anwaltlich von Stephan Wirth vertretene Kläger in einem a