Hundehalterin beging doch keine Tierquälerei

Vorbestrafte 21-Jährige im Zweifel von unterlassener tierärztlicher Behandlung freigesprochen. Kein Nachweis, dass Hundehalterin Qualen ihres kranken Hundes erkannte.

Vom Vorwurf der Tierquälerei wurde die mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden war, ist rechtskräftig. Bei einem Schuldspru

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