Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Rechtskräftig: Betrug mit Wohnbeihilfe
Erbschaft verschwiegen: Oberlandesgericht bestätigte teilbedingte Geldstrafe wegen Sozialbetrugs.
Wegen schweren Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehe