Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Rechtskräftig: Betrug mit Wohnbeihilfe

Erbschaft verschwiegen: Oberlandesgericht bestätigte ­teilbedingte Geldstrafe wegen Sozialbetrugs.

Wegen schweren Betrugs wurde die unbescholtene Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 720 Euro. Die anderen 720 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehe

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