Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
at

Keine Maklerprovision für kurze Besichtigung

Zivilrichterin kündigte Abweisung der Klage an. Denn nicht der 24.000 Euro fordernde Immobilienmakler habe Kauf des Baugrundstücks durch beklagte Käufer vermittelt.

Zivilrichterin Claudia Lüthi erklärte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch die Verhandlung für geschlossen und kündigte an, die Klage des Unterländer Immobilienmaklers in ihrem nun schriftlich zu verfassenden Urteil abzuweisen. Die Richterin begründete ihre vorweggenommene Entscheidung mit mange

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.