Dornbirn
Grundeigentümer wegen Radweg enteignet
Beim Radweg zwischen Dornbirn und Lustenau fehlte bisher ein rund 500 Quadratmeter großes Teilstück, weil ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollte. Dieser durfte laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts enteignet werden. Der Grundstückseigentümer wurde dafür finanziell entschädigt. Die