Versicherung bezahlt lieber freiwillig mehr
Ungewöhnliche gütliche Einigung in Arbeitsprozess, mit der Ex-Versicherungsagentin 3500 Euro erhalten soll.
Der Klagsvertreter schlug einen Vergleich vor, mit dem die beklagte Versicherung nach seinen Angaben letztlich 2500 Euro zu bezahlen gehabt hätte. Aber das Versicherungsunternehmen bezahlt lieber freiwillig 1000 Euro mehr, weil deren Vertreter dem Anwalt der Klägerin nicht trauten.
Die klagende Ex-Ve