Tödlicher Unfall: Auto fuhr auf Radfahrer auf
Teilbedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung: Hätte von Gegenverkehr geblendete Autofahrerin gebremst, wäre laut Urteil Auffahrunfall in Schlins vermeidbar gewesen.
Wegen fahrlässiger Tötung wurde die unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 2100 Euro am Donnerstag am Bezirksgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6300 Euro (180 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2100 Eu