15 Monate Haft für vorbestraften Schläger
Drei leichte Körperverletzungen nach Faustschlägen wurden als schwere Körperverletzung gewertet.
Wer zumindest drei leichte Körperverletzungen unter Anwendung erheblicher Gewalt und ohne begreiflichen Anlass begeht, ist nach Paragraf 84 Absatz 3 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis statt nur mit bis zu einem Jahr zu bestrafen. Beim Angeklagten lagen nach Ansicht von Richterin