Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Keine Versicherung für Alkounfall mit Fahrrad
Alkoholisiert, ohne Licht, Schwenker nach links ohne Handzeichen: Private Haftpflichtversicherung des Radfahrers muss nach Kollision mit Moped nichts bezahlen, so der OGH.
Der alkoholisierte Radfahrer und die ihn überholende Mopedlenkerin stießen im Juli 2018 auf einer unbeleuchteten Vorarlberger Landesstraße zusammen. Beide Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Unfall verletzt. Die private Haftpflichtversicherung des Radfahrers muss für den Verkehrsunfall keine Schadener