Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Lauter Wasserabfluss im neuen Wohnhaus

Einigung in Zivilprozess um Schallschutzrohre: Beklagter Installateur bezahlt klagendem Bauherrn 37.000 Euro.

Die Geräusche des abfließenden Wassers sind dem klagenden Eigentümer des neuen Einfamilienhauses zu laut. Dabei habe er eigens bei seinem Installateur Abflussleitungen mit Schallschutz bestellt, sagt der Kläger.

Aber die Wasserrohre in dem Holzhaus seien zum Teil nicht mit Schallschutzmänteln versehe

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