Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Geldstrafe: Drohung gegen Coronatester
Nötigung: Angeklagter sagte nach Ansicht des Richters, wenn der Tester ihm mit dem Stäbchen in die Nase fahre, passiere etwas, und zeigte auf sein Messer. Urteil nicht rechtskräftig.
Es sei so gewesen, wie der Zeuge es geschildert habe, sagte Richter Thomas Wallnöfer. Der hauptberufliche Coronatester gab vor Gericht das zu Protokoll: „Wenn du mir in die Nase fährst, passiert etwas“, habe der Angeklagte am 25. November 2021 beim PCR-Test im Hohenemser Tenniscenter zu ihm gesagt.