Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Vorbestrafter wird nicht abgeschoben

Kein schweres Drogendelikt, willkürliche Gewalt durch ­Taliban: Afghane darf vorerst in Österreich bleiben.

Trotz seiner Vorstrafe darf der Afghane zumindest für ein weiteres Jahr in Österreich bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Dem 22-Jährigen wurde der Aufenthaltsstatus eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Dagegen kann noch eine außerordentliche Revision in dritte

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