Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Vorbestrafter wird nicht abgeschoben
Kein schweres Drogendelikt, willkürliche Gewalt durch Taliban: Afghane darf vorerst in Österreich bleiben.
Trotz seiner Vorstrafe darf der Afghane zumindest für ein weiteres Jahr in Österreich bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden. Dem 22-Jährigen wurde der Aufenthaltsstatus eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Dagegen kann noch eine außerordentliche Revision in dritte