Legale Umwidmung für illegale Parkplätze

Verfassungsgerichtshof hält geänderten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Klaus für rechtmäßig. Weil Unternehmen für genehmigte Betriebserweiterung Parkplätze benötige.

Offenbar ohne Baubewilligung errichtete ein Klauser Unternehmen auf einem seiner Grundstücke einen mehr als 500 Quadratmeter großen Parkplatz für 38 Autos. Die Gemeinde Klaus genehmigte nachträglich den Firmenparkplatz. Denn die Gemeindevertretung nahm 2019 eine von der Vorarlberger Landesregierung

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