Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Folterung im Krieg: Strafe wird bekämpft

Staatsanwaltschaft hält zweieinhalb bedingte Haftjahre für zu milde. Nun entscheidet Oberlandesgericht.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhebt Strafberufung zum Nachteil des Angeklagten. Das teilte auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch mit. Die Anklagebehörde hält die vom Landesgericht Feldkirch am Mittwoch wegen Kriegsverbrechen gegen Personen verhängte Strafe von zweieinhalb bedingten, nicht zu

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