Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Missbrauch im Netz: Haftstrafe verringert
Berufungsrichter setzten zu verbüßende Gefängnisstrafe von 18 auf 6 Monate herab. Erwachsener ließ sich von zwei unmündigen Mädchen verfängliche Videos schicken.
Man muss Kinder im Internet schützen“, sagte der vorsitzende Richter des Feldkircher Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei die Strafe streng ausgefallen. Die Sanktion solle der allgemeinen Abschreckung dienen und als Signal dafür, dass auch Missbrauch im Internet ein Tabu sei.
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