Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Geschäftsführerin veruntreute Gelder

Geldstrafe für unbescholtene 33-Jährige, die mehrere ­tausend Euro aus Fitnessstudio privat abzweigte.

Wegen Veruntreuung, Untreue und betrügerischer Krida wurde die unbescholtene Hausfrau am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 800 Euro (220 Tagessätze

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