MauTbefreiung
VfGH: Individualantrag ist nicht zulässig

Die (teils damaligen) Ortschefs der kämpfenden Gemeinden im Dezember vergangenen Jahres in Hohenems. Rauch
Die erste Beschwerde gegen die Mautbefreiung auf der A 14 von Hörbranz bis Hohenems wurde vom VfGH abgewiesen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen ersten Anlauf mehrerer Gemeinden gegen die Mautbefreiung auf der Rheintalautobahn (A 14) gestoppt. Er wies den Antrag einer Lustenauerin zurück, die aufgrund belasteter Luftqualität einen Verstoß gegen das Recht auf Privatleben sah. Anwalt Karl Schelling k