Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Urteil: NachbarlicheNachtruhe eingehalten

Klagende Nachbarin bekämpft Entscheidung des Bezirksgerichts und verlangt Berufung in Innsbruck, weil Erstrichterin mittlerweile am Landesgericht Feldkirch tätig ist.

In seinem Urteil vom Juli hat das Bezirksgericht Feldkirch die Unterlassungsklage abgewiesen. Denn für Zivilrichterin Karin Seidl-Wehinger stand nicht fest, dass die Nachbarin im ersten Stock eines Feldkircher Wohnblocks mit ungebührlichen Lärmstörungen die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr nicht eing

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