Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Zurecht entlassen:Oft privat im Internet
Arbeitsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Entlassung: Angestellter hat demnach zu viel gesurft und zu wenig gearbeitet. Urteil des Landesgerichts ist nicht rechtskräftig.
Richterin Susanne Fink hat das Urteil in dem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch ausnahmsweise mündlich verkündet. Die Vorsitzende des Senats hat die Klage abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit der Entlassung des Klägers bestätigt.
Denn nach Ansicht der Berufsrichterin und der beiden Laienric