Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
at

Ohne Grund freiwilligin Corona-Quarantäne

Kein Recht auf behördlichen Absonderungsbescheid ohne Corona-Anlass. Arbeitnehmer muss daher für seine zweiwöchige Abwesenheit vom Dienst Urlaub nehmen.

Es klingt kurios: Der Mann aus dem Bezirk Bregenz hat sich nicht etwa gegen eine zwangsweise über ihn verhängte Quarantäne gewehrt. Stattdessen hat er rechtlich bislang vergeblich dagegen angekämpft, dass die Bezirkshauptmannschaft Bregenz über ihn keine Corona-Quarantäne verhängt hat.

Der Bürger hat

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