Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Vorbestrafter erhält doch Gewerbeschein
Seit fünf Jahren straffrei: Landesverwaltungsgericht erteilte Karosseriebautechniker Ausnahmegenehmigung.
Wer nach einer Verurteilung ab einer bestimmten Strafhöhe vorbestraft ist und von wem weitere ähnliche Straftaten zu befürchten sind, darf nach den Vorschriften der Gewerbeordnung kein Gewerbe ausüben. Die Gewerbeordnung sieht allerdings Ausnahmegenehmigungen für Vorbestrafte vor. In den Genuss eine