Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Zollbeamter ist kein Holocaust-Leugner
Freispruch von nationalsozialistischer Wiederbetätigung: Geschworene nicht überzeugt davon, dass damaliger Taxifahrer vor Arbeitskollegen Nazi-Gräueltäten bestritten hat.
Alle acht Geschworenen sprachen den angeklagten Zollbediensteten am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Konstanze Manhart gab keine Erklärung ab.
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