Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Haftstrafe: Keine ErsteHilfe vor Drogentod
Vorbestrafter 34-Jähriger verurteilt, weil er einen Kollegen nicht reanimierte, der dann an einer Überdosis starb. Berufungsrichter halbierten nun die Gefängnisstrafe.
Mitverantwortlich für den Drogentod eines Kollegen wurde strafrechtlich der Angeklagte gemacht. Wegen des Vergehens der Unterlassung der Hilfeleistung wurde der mehrfach vorbestrafte und rasch rückfällig gewordene 34-Jährige nun in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzs