Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Datenschutz verletzt,aber kein Schadenersatz

Post schätzte mit gesammelten Daten unerlaubterweise Nähe des Kunden zu politischer Partei ein. Aber Anwalt konnte keinen erlittenen Schaden nachweisen, urteilte Oberlandesgericht.

In erster Instanz hat das Landesgericht Feldkirch die beklagte Post AG dazu verpflichtet, dem klagenden Rechtsanwalt als Schadenersatz für die Verletzung des Datenschutzes 800 Euro zukommen zu lassen. Demnach hat die Post unerlaubterweise mithilfe gesammelter Kundendaten eine Nähe des Dornbirner Anw


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