rechtlicher rahmen

Was ist erlaubt, was nicht

Die Gastronomie ist noch geschlossen. Die Mutter zum Essen ausführen spielt sich also nicht. Wer nicht mit seiner Mutter zusammenlebt, darf sie aber zumindest treffen. „Der Garten ist dafür der ideale Ort“, empfiehlt Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Man solle sich allerdings die Frage stellen,


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