Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Fachärztin haftet fürTod ihrer Patientin

53-Jährige starb nach Schlaganfall. Haut­ärztin hätte Frau mit schwarz eingefärbten Fingern sofort ins Krankenhaus schicken müssen, entschied das Landesgericht.

Eine Hautärztin stellte am 24. Februar 2017 bei einer Patientin schwarze Fingerkuppen mit abgestorbenem Gewebe fest. Der dramatische Zustand der 53-Jährigen hätte für die Dermatologin alarmierend sein müssen, meint der internistische Gerichtsgutachter Gerhard Stark. Die Hautfachärztin hätte den Erns


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