Der Besuch bei Bekannten bleibt straffrei

Vorgaben zu Ausgangsbeschränkungen lassen einiges an Interpretationsspielraum. In Vor­arl­berg haben sich Bezirkshauptmannschaften und Polizei nun darauf verständigt, Besuche bei Bekannten nicht zu sanktionieren.

Von Günther Bitschnau/ wpa

Die juristische Auslegung des seit 16. März 2020 geltenden Covid-19-Maßnahmengesetzes sorgt hinsichtlich der Ausnahmen für immer mehr Verwirrung und Diskussionen. Beschwerden von abgestraften Bürgern häufen sich. Bei den Bezirkshauptmannschaften und der Polizei hat man sich


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