Drittes Urteil zuHarder Grundstück

Wieder erklärte Landesgericht Kaufvertrag wegen Demenz des Verkäufers für ungültig. Urteil wird erneut bekämpft.

Auch im dritten Urteil hat das Landesgericht Feldkirch den Kaufvertrag aus dem Jahr 2015 zum Harder Grundstücksverkauf wegen der vom Gericht festgestellten Geschäftsunfähigkeit des dementen 96-jährigen Liegenschaftsverkäufers für ungültig erklärt. Auch das im dritten Rechtsgang ergangene Urteil in d


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