Steuertipp Markus Herburger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediator, Feldkirch

Insolvenzgefahr und Corona

Zahlungsunfähigkeit (gilt für alle Schuldner) und Überschuldung (zusätzlich für Kapitalgesellschaften) sind Insolvenzgründe. Nach der Rechtsprechung ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er mehr als fünf Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann. Für die anderen 95 Prozent steh


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