Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
27 Tage lang unschuldigin Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft stellte Missbrauchsverfahren ein. Ex-Häftling fordert von beklagter Republik in Amtshaftungsverfahren als Haftentschädigung 1350 Euro.
Alles andere als großzügig ist die Republik Österreich bei finanziellen Entschädigungen für Menschen, die unschuldig im Gefängnis gewesen sind. Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG) sieht dafür pro Tag in Haft lediglich 20 bis 50 Euro vor.
Ein ehemaliger Untersuchungshäftling, dessen Strafv