Bregenz/Ludesch
VfGH prüft Grundlagen
Anlass ist die jüngste Volksabstimmung in Ludesch.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität der Vorarlberger Gesetze zum Thema Volksabstimmung. Anlass für diese Feststellung ist die Anfechtung der Volksabstimmung in Ludesch. Der VfGH wird seine Bedenken mit der Landesregierung erörtern und anschließend e