Mit Gebeten das Böse vertreiben

Für die Durchführung des Befreiungsdienstes bedarf es der Erlaubnis des Bischofs.Klaus Hartinger (2), Kath. Kirche Vorarl­berg

Für die Durchführung des Befreiungsdienstes bedarf es der Erlaubnis des Bischofs.

Klaus Hartinger (2), Kath. Kirche Vorarl­berg

Interview. Generalvikar Hubert Lenz über den kirchlichen Befreiungdienst, wann er angewendet wird und welches Ziel dieser hat.

Von Dunja Gachowetz

dunja.gachowetz@neue.at

Kürzlich wurde bekannt, dass im Schweizer Bistum
Chur die Stelle des Exorzisten vakant ist. Der bisherige
„Teufelsaustreiber“, der Schweizer Christoph Casetti, ist im Februar verstorben. Casetti war
wohl einer der bekanntesten Exor­­-
zisten Europas. Das Medi


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