Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Anwalt versäumte Fristwegen seiner Katze
Urteil rechtskräftig, weil Verteidiger Berufung verspätet anmeldete. Seine 39-jährige Mandantin wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen ihren Ehemann verurteilt.
Wegen seiner Katze habe er die Rechtsmittelfrist versäumt, brachte der Verteidiger vergeblich vor. Als er am letzten Tag der dreitätigen Frist mit dem Verschicken der Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch beschäftigt gewesen sei, sei er darüber informiert worden, dass mit seinem Hau