Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Verspätetes Urteil: DreiMonate weniger Haft

Schriftliches Urteil lag erst nach fünfeinhalb Monaten vor. ­Verurteilter Vergewaltiger profitierte von Verfahrensverzögerung: Berufungsrichter verringerten auch deshalb Gefängnisstrafe.

Zu lange Gerichtsverfahren sind für davon Betroffene nicht immer ein Nachteil, sondern können mitunter sogar ein Vorteil sein. Von einer nicht von ihm verschuldeten Verzögerung seines Strafverfahrens profitierte ein vor allem wegen Vergewaltigung verurteilter Unterländer. Seine Haftstrafe wurde in z


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