Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Dornbirns Personalchefmuss doch nicht in Haft

Der Leiter der Personalabteilung der Messestadt beglich nun den Betrugsschaden von 91.300 Euro. Deshalb blieb ihm in der Berufungsverhandlung die Haft erspart.

Der seinen Arbeitgeber betrügende ranghohe Dornbirner Stadtbediens­tete muss nun doch nicht ins Gefängnis. Auch eine Haftverbüßung daheim mit einer Fußfessel blieb ihm erspart. Denn der suspendierte Leiter der Personalabteilung hat nach dem erstin­stanzlichen Urteil der Stadt den angerichteten Betru


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