Die Messerstiche derFreundin angedichtet
5400 Euro Geldstrafe für unbescholtenen Angeklagten (31) wegen häuslicher Gewalt und Verleumdung.
Wahrheitswidrig hat der Angeklagte nach Ansicht des Richters vor der Polizei behauptet, seine Freundin habe mit einem Messer auf ihn eingestochen und ihn dabei leicht verletzt. Tatsächlich war es aber laut Urteil so, dass der 31-Jährige sich die Schnittverletzungen an einem Arm selbst zugefügt hat.