Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Kein Wettlokal in derNähe der Volksschule

Landesverwaltungsgericht untersagte ­Genehmigung: Mindestabstand von 150 Meter ist zwischen Lokal und Grundstücksgrenze der Schule zu messen.

Wettlokale müssen nach dem Vorarlberger Wettengesetz mindestens 150 Meter Luftlinie von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen entfernt sein. Aber wie wird der Abstand gemessen? Gelten die Gebäude als Bezugspunkte? Nein, entschied eine Richterin des Landesverwal


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