Aus dem Gerichtssaal
Überhöhte Strafe aufgehoben
Geldstrafe von 8000 Euro für unbescholtene Notstandshilfebezieherin war überzogen, meinen Verwaltungsrichter.
Von Seff Dünser
Die verantwortliche Angestellte hat Glücksspielkontrolleuren der Finanzpolizei und Polizei keinen Eintritt ins Lokal im Bezirk Bregenz gewährt. Weil sie damit ihrer Mitwirkungs- und Duldungspflicht nach dem Glücksspielgesetz nicht nachgekommen ist, wurde über die Beschuldigte in zweit