Aus dem Gerichtssaal
Schwangere war zurechnungsfähig
Finanzstrafverfahren gegen Büroangestellte um Hinterziehung von Zollabgaben wurde in zweiter Instanz eingestellt.
Von Seff Dünser
Die Schwangerschaft der Beschuldigten bedeute noch nicht, dass sie nicht zurechnungsfähig gewesen sei, hielt der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts Feldkirch-Wolfurt in seinem Strafbescheid fest. Die durch die Schwangerschaft ausgelösten hormonellen Schwankungen würden, anders a